- Der Verbrauchsausweis basiert auf den Energieverbräuchen. Grundlage dieser Ausweisart ist der gemessene und dokumentierte Energieverbrauch der Bewohner in den letzten drei Jahren. Bei Gasheizungen dienen die Energieabrechnung des Gasversorgers als Grundlage für die Berechnung des Verbrauchs.
- Dagegen der Bedarfsausweis erfordert eine detaillierte energetische Analyse des Gebäudes. Anhand der ursprünglichen Baubeschreibung und nachträglichen energetischen Sanierungen werden die Dämmung (Fenster, Keller- und Geschossdecke, Außenwände) und Wärmeverluste berechnet. Auch die Effizienz der Heizungsanlage und weitere technische Elemente fließen in die Energiebilanz ein. Auf diese Weise ermittelt der Energieberater den sog. Energiebedarf der Immobilie.